.. pflegen wir zu sagen, wenn eine Aufgabe nur langsam vorankommt und sehr mühsam zu sein scheint. Unsere Politiker haben sich offenbar zur Aufgabe gemacht der Herausforderung des Internetzeitalters (oder insgesamt des 21. Jahrhunderts) erstmal mit der Einschränkung der Grundrechte zu begegnen, zumindest bis sie eines von beiden endlich verstanden haben.
Sie tun das nicht auf einen Schlag, sondern immer schön Schritt -für-Schritt, denn auch die Administration weiß, dass der Frosch wegspringt, wenn man ihn in heißes Wasser setzt, nicht aber wenn man ihn in kaltes Wasser setzt und die Temperatur allmählich erhöht. So war dann vor kurzem bei Spiegel-Online zu lesen:
“Deutsche Serviceprovider werden “noch in dieser Legislaturperiode” damit beginnen, Internet-Adressen mit kinderpornografischen Inhalten zu blockieren. Das gab Familienministerin Ursula von der Leyen in Berlin bekannt. Das BKA wird die täglich aktualisierten Block-Listen führen.”
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,601440,00.html
Zunächst mal will ich hier gar nicht die Inhalte verteidigen, die hier unterbunden werden sollen. Kinderpornographie ist widerlich, unnötig und vollkommen zu Recht verboten, in der realen wie auch in der virtuellen Welt. Punkt aus.
Trotzdem gibt es in unserem Grundgesetz eindeutige Regeln, die darauf abzielen, Zensur zu unterbinden. Weil wir glauben, dass die Grundlage von Demokratie eine gewisse Form von so-gering-wie-möglich-eingeschränkter Freiheit ist, unter anderem der Freiheit der eigenen Meinung, das Recht, diese auch zu äußern und zu veröffentlichen (Artikel 5) und weitere Rechte, die wir als kulturelle Errungenschaften betrachten. Ferner gibt es ein Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das den Schutz der eigenen(=persönlichen) Informationen auch auf diversen Wegen sicherstellen soll (real oder virtuell).
Das Internet ist ein öffentlicher aber kein rechtsfreier Raum und Anbieter von Kinderpornografie sollten zur Verantwortung gezogen und die Angebote entfernt werden (auch durch den ISP, wenn er dazu aufgefordert wird). Wenn jemand solchen Kram auf Bahnhofsklos verkauft, dann wird er festgenommen, so man ihn erwischt. Was aber hier geschieht ist der erste Schritt zur Einschränkung der Grundrechte: Wir stellen vor jedes Klo einen Türsteher und hindern diese Leute gleich am betreten derselben. Dafür müssen wir natürlich leider alle kontrollieren, Sorry.
Und so möchte ich mit demselben Argument reagieren, dass Neil Gaiman in seinem Blog vor einer Weile formuliert hat:
Wenn wir zulassen, dass die technischen Möglichkeiten eingerichtet werden, um eine bestimmte Gruppe (illegaler) Inhalte zu blockieren (= zensieren), wird es nicht mehr lange dauern, bis die Regierung darüber nachdenkt, andere unliebsame Angebote verschwinden zu lassen. Es wäre nicht einmal mehr Aufwand. Und wer kontrolliert die Kontrolleure? Oder als Zitat:
“Because if you don’t stand up for the stuff you don’t like, when they come for the stuff you do like, you’ve already lost.”
Zugegeben die Inhalte in beiden Sachverhalten sind womöglich nicht vergleichbar, aber auch unser Verbot von Kinderpornografie ist letztendlich nur eine kulturelle Übereinkunft und somit eine -kulturelle- Geschmacksfrage. In anderen Länder dürfte man das, was bei uns ab 18 legal ist erst ab 21 Jahren tun, oder schon ab 16 oder auch gar nicht.
Ich sage auch nicht, dass wir unsere kulturellen Werte nicht verteidigen sollen. Aber wir sollten uns fragen, ob wir bereit sind bestimmte Werte (z.B. Freiheit und Grundrechte) zu verlieren nur um andere zu schützen.
Wir können natürlich abwarten und sehen was passiert, aber wenn wir merken, dass die Temperatur steigt, dann haben wir vielleicht schon ein Problem.
Oh, einen noch: “Jene, die grundlegende Freiheit aufgeben würden, um eine geringe vorübergehende Sicherheit zu erwerben, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit.” – Benjamin Franklin