Eines der sich fortsetzenden Themen meines Blogs sind ja die diversen Einschränkungen der persönlichen Freiheit, die uns das Grundgesetz garantieren sollen, unter meist fadenscheinigen oder zumindest fragwürdigen Begründungen.
In den letzten Wochen und Monaten war das Netz im Aufruhr ob des Vorschlages der Familienministerin (Zens)Ursula von der Leyen, ein nationales technisches System zu installieren, um den Zugang zu Websites mit Kinderpornografie zu sperren. Was erstmal ganz nobel klingt ist aber in den Augen der vielen Gegner zum einen eine wirkungslose Maßnahme, weil die Websites nur innerdeutsch geblockt werden, tatsächlich aber nicht gelöscht sind. Zum anderen ist die Art, wie das System umgesetzt werden soll intransparent und kann, wie auch schon von Politikern meist unabsichtlich gefordert, auch genutzt werden um den Zugang zu anderen unliebsamen Websites zu blockieren. Das können die bösen Torrent-Websites sein, die in Augen der Content-Industrie noch immer der digitale Antichrist sind. Oder aber Seiten des politischen Gegners, unabhängige Medien, die Möglichkeiten sind im Grunde endlos und da die Liste blockierter Seiten nicht öffentlich sein kann, erfährt man erst davon, wenn es geschehen ist. Wie Praktisch!
Nun ist die Maßnahme technisch allerdings ja halbgar, es werden lediglich DNS Server (der großen Provider) so manipuliert, dass sie Namen entsprechender Websites nicht mehr in die Rechneradresse übersetzen sondern auf eine entsprechende Warnseite. Wer das zu umgehen weiß (z.B: mit ausländischen DNS Servern oder Proxies), der ist schon aus dem Schneider.
Das eigentliche Problem ist aber imho, dass die Unkenntnis, also fehlende Medienkompetenz der Menschen hier durch die ebenso uninformierten Politiker ausgenutzt wird. Nicht zum ersten Mal zweifellos, die erzählen ja immer nur, was die Wähler hören wollen. Da sind Leute wie ein mir bekannter Fitnesstrainer Mitte 30, der seinen MP3-Player nicht selbst befüllen kann und von Internet “nur gehört” hat oder mein Vater (60), der sich mit anderen technisch komplexen Systemen beschäftigt, aber das Internet schlicht nicht braucht und wahrscheinlich auf der Straße auf die Frage, ob man diese Maßnahme gegen Kinderpornografie im Internet bräuchte, auch mit Ja antworten würde. Warum sollte man auch dagegen sein??
Aber da sind auch Leute wie meine Nachbarin im Rentenalter, die gerne und oft im Internet surft oder aber die Gruppe Senioren, mit der ich gerade beruflich zu tun habe, die sich in Webcommunities engagieren, Artikel schreiben, das Netz entdecken und denen man wahrscheinlich sogar problemlos vermitteln kann, warum das neue Gesetz Zensur Tür und Tor öffnet. Wohin das führt haben sie zum Teil selbst schon mehrfach erlebt. Auch darum hatte ich gehofft, dass die Dummheit dieses eine Mal nicht siegt. Offenbar hat sie es trotzdem getan, am traurigsten ist eigentlich, dass die Abgeordneten des Bundestages, auch jene, die dagegen gestimmt haben (FDP, Linke, Die Grünen), wahrscheinlich nicht mal aus Überzeugung entschieden, sondern einfach pflichtgemäß ihre Rolle als Regierung/Opposition wahrgenommen haben.
Aber damit werden schon heute Grenzen aufgestellt, die meine und die folgenden Generationen -allesamt bestens mit dem Internet vertraut und deshalb auch von den Argumenten unbeeindruckt – dann prägen werden. Denn die Erfahrung zeigt, dass einmal beschlossene Gesetze nur sehr schwer wieder verschwinden, nicht umsonst blähen sich deutsche Gesetzestexte immer weiter auf, anstelle dass man sie mal entrümpelt. Wir Deutschen halten einfach gern an den alten Dingen fest, es sei denn, man zahlt uns eine dicke Abwrackprämie. Was wahrscheinlich auch der Grund ist, weshalb wir noch heute (nach 19 Jahren!) keine echte Verfassung haben, sondern nur ein “Grundgesetz” von 1959. Nicht nur weil es sich bewährt, sondern vor allem -so scheint es- weil es schon so alt ist. Und die Alten muss man respektieren. Eigentlich.
Darum feiern wir auch in diesem Jahr, dass neben der aktuellen Netzsperre ja auch schon diverse Vorschläge zur Zensur von Computerspielen gesehen hat, 60 Jahre Grundgesetz und freuen uns, dass die Mütter und Väter des Gesetzes so vorausschauend gedacht haben. Denn der alte Text ist simpel und klar verständlich, verwässert wurde er erst im Laufe der Jahre durch Ergänzungen und Zusätze. Was wahrscheinlich dazu geführt hat, dass gerade Politiker heute einfach nicht mehr wissen, was im GG drin steht. Und nicht mehr verstehen, was es bedeutet. Möglicherweise beschäftigt sich ja das Bundesverfassungsgericht noch mit der Thematik.
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